Nachhaltigkeitsbericht Pflicht Schweiz 2026: Wer muss berichten?
Aktueller Überblick zur Nachhaltigkeitsbericht-Pflicht in der Schweiz: wer direkt berichtspflichtig ist, was seit 2022/2024 gilt, was 2026 in Vernehmlassung ist und warum KMU trotzdem vorbereitet sein sollten.
Die Kurzantwort auf «Nachhaltigkeitsbericht Pflicht Schweiz»: Die meisten KMU müssen keinen eigenen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlichen. Direkt betroffen sind heute vor allem grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse, die zusätzlich die Grössenschwellen erfüllen. KMU spüren die Pflicht trotzdem indirekt, weil Kunden, Banken und EU-Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten verlangen.
Die aktuelle Pflicht in der Schweiz (Stand Juni 2026)
Seit dem 1. Januar 2022 gelten Art. 964a–c OR zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Seit dem 1. Januar 2024 ergänzt die Verordnung über die Klimaberichterstattung diese Regeln für Klimabelange. Berichtspflichtig sind Unternehmen, die alle drei Kriterien erfüllen:
- 500+ Vollzeitstellen
- CHF 20 Mio. Bilanzsumme ODER CHF 40 Mio. Umsatz
- Unternehmen von öffentlichem Interesse (börsenkotiert, Banken, Versicherungen)
Damit ist nicht automatisch jedes Unternehmen mit 500+ Mitarbeitenden betroffen. Der Status als Unternehmen von öffentlichem Interesse ist eine zusätzliche Voraussetzung; die allermeisten KMU fallen nicht darunter.
Was diese Unternehmen berichten müssen
Gemäss Art. 964b OR:
- Umweltbelange (inkl. CO2-Ziele)
- Sozialbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung der Korruption
Die Klimaberichterstattungsverordnung verlangt zusätzlich die Offenlegung von Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen nach dem GHG Protocol, soweit wesentlich.
Sanktionen bei Verstössen
Art. 325ter StGB: Wer die Berichterstattungspflicht vorsätzlich verletzt, riskiert eine Busse bis CHF 100'000. Bei Fahrlässigkeit bis CHF 50'000. Die Haftung trifft persönlich die Verwaltungsratsmitglieder.
Diese Strafen gelten nur für Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs von Art. 964a OR — nicht für KMU, die freiwillig berichten.
Stand 2026: neuer Gesetzesentwurf statt alter 250er-Schwelle
Der 2024 diskutierte Entwurf sah vor, die Pflicht auf grössere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden auszuweiten. Dieser Stand ist nicht mehr der aktuelle Arbeitsstand. Am 21. März 2025 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit pragmatischeren Varianten; am 2. April 2026 eröffnete er die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über die nachhaltige Unternehmensführung.
Der neue Entwurf orientiert sich stärker an den EU-Omnibus-Vereinfachungen. Bis ein neues Gesetz verabschiedet und in Kraft ist, bleibt für die direkte Nachhaltigkeitsbericht-Pflicht die heutige OR-Regel massgebend.
Wichtig: Auch nach den laufenden Reformen bleibt die direkte Pflicht für typische KMU unwahrscheinlich. Relevant sind vor allem indirekte Datenanfragen von Kunden, Banken und öffentlichen Beschaffungsstellen.
Warum KMU trotzdem betroffen sind
Lieferkettendruck
Grossunternehmen, die über Scope 3 berichten müssen, brauchen Daten aus ihrer Lieferkette. Das bedeutet konkret: Wenn Ihr grösster Kunde ein börsenkotiertes Unternehmen ist, wird er Sie früher oder später nach Ihrem CO2-Fussabdruck fragen.
EU-Wertschöpfungsketten-Deckel
Die EU hat den VSME am 30. Juli 2025 als Empfehlung 2025/1710 verabschiedet. Unter den Omnibus-I-Vereinfachungen soll ein künftiger freiwilliger Standard auch den Rahmen für den sogenannten Value-Chain-Cap bilden: CSRD-pflichtige Unternehmen sollen von kleineren Wertschöpfungskettenpartnern nicht unbegrenzt zusätzliche Nachhaltigkeitsdaten verlangen.
Für Schweizer KMU, die an EU-Unternehmen liefern, ist der VSME deshalb die praktische Referenz: nicht als eigene gesetzliche Pflicht, sondern als Standardantwort auf Lieferkettenanfragen.
Greenwashing-Verbot
Seit dem 1. Januar 2025 ist es nach Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG unlauterer Wettbewerb, unbelegte Umweltbehauptungen zu machen. Das gilt für alle Unternehmen, auch KMU. Wer auf der Website «klimaneutral» schreibt, muss das belegen können.
Ein VSME-Bericht kann als Nachweis dienen, dass ein Unternehmen seine Umweltauswirkungen systematisch erfasst.
Was KMU freiwillig tun können
Wenn Ihr KMU nicht direkt berichtspflichtig ist, aber Nachhaltigkeitsdaten liefern muss, ist ein freiwilliger VSME-Bericht der pragmatischste Weg. Die ausführlichere Rechtsübersicht finden Sie im Artikel Nachhaltigkeitsberichterstattung Schweiz 2026.
Der VSME Basic Module
Der EFRAG VSME-Standard bietet ein kompaktes Berichtsformat mit rund 46 Datenpunkten. Er deckt ab:
- Energie & Treibhausgase (Scope 1 + 2)
- Wasser & Abfall
- Belegschaftsdaten
- Arbeitsschutz
- Vergütung & Weiterbildung
- Governance
Scope 3 ist im Basismodul nicht enthalten — das hält den Aufwand für KMU überschaubar.
Zeitaufwand
Mit einem geführten Tool wie QuickVSME dauert die Erstellung einer VSME-Deklaration 30–60 Minuten, sofern die Grunddaten (Energierechnungen, Personalzahlen, Abfallentsorgung) vorliegen.
Kosten
QuickVSME kostet CHF 49 pro Deklaration — kein Abo, keine versteckten Kosten. Die Deklaration wird als PDF in vier Sprachen (DE, EN, FR, IT) erstellt.
Häufige Fragen zur Nachhaltigkeitsbericht Pflicht Schweiz
Gibt es eine Nachhaltigkeitsbericht Pflicht für Schweizer KMU?
Für typische KMU besteht derzeit keine direkte Pflicht, einen Nachhaltigkeitsbericht zu veröffentlichen. Eine Pflicht besteht für Unternehmen, die unter Art. 964a OR fallen; dafür braucht es neben den Grössenschwellen auch den Status als Unternehmen von öffentlichem Interesse.
Was gilt 2026 in der Schweiz?
Die geltenden OR-Regeln bleiben massgebend. Parallel läuft seit dem 2. April 2026 eine Vernehmlassung zu einem neuen Bundesgesetz über nachhaltige Unternehmensführung. Dieses Verfahren kann die künftigen Pflichten verändern, ist aber noch kein geltendes neues Gesetz.
Warum sollte ein KMU trotzdem einen VSME-Bericht vorbereiten?
Weil grosse Kunden, Banken und EU-Geschäftspartner Nachhaltigkeitsdaten verlangen können. Ein VSME Basic Module Bericht beantwortet diese Anfragen in einem anerkannten Format, ohne gleich den Aufwand eines vollständigen ESRS-Berichts auszulösen.
Zusammenfassung
| Frage | Antwort |
|---|---|
| Muss mein KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? | Meist nein; direkte Pflicht nur bei Art. 964a-OR-Geltungsbereich |
| Wird mein KMU danach gefragt werden? | Möglicherweise — wenn Sie an Grossunternehmen, Banken, öffentliche Auftraggeber oder EU-Firmen liefern |
| Gibt es Strafen, wenn ich nicht berichte? | Für typische KMU ohne direkte Pflicht nein; Strafen betreffen Unternehmen innerhalb des gesetzlichen Geltungsbereichs |
| Lohnt es sich trotzdem? | Ja — als Vorbereitung auf Kundenanfragen, Bankgespräche und Greenwashing-Risiken |
| Was ist der einfachste Weg? | VSME Basic Module via QuickVSME (CHF 49, 30–60 Min.) |
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zur Berichterstattungspflicht Ihres Unternehmens konsultieren Sie bitte Ihre Revisionsstelle oder einen spezialisierten Berater.
Quellen: Art. 964a OR, Bundesamt für Justiz, PwC Schweiz, EFRAG VSME, EC Recommendation C(2025) 4984, MLL
QuickVSME Team • Sustainability Experts