Nachhaltigkeitsbericht Schweiz 2026: Wer muss berichten?
Welche Schweizer Unternehmen sind zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet? Die aktuelle Rechtslage, geplante Änderungen und was KMU freiwillig tun können.
Die Kurzantwort: Die meisten KMU müssen nicht. Aber immer mehr werden gefragt.
Die aktuelle Pflicht (seit 2024)
Seit dem 1. Januar 2024 gilt die Verordnung über die Klimaberichterstattung, basierend auf Art. 964a–c OR. Berichtspflichtig sind Unternehmen, die alle drei Kriterien erfüllen:
- 500+ Vollzeitstellen
- CHF 20 Mio. Bilanzsumme ODER CHF 40 Mio. Umsatz
- Unternehmen von öffentlichem Interesse (börsenkotiert, Banken, Versicherungen)
Das sind rund 300 Unternehmen in der Schweiz. Die allermeisten KMU fallen nicht darunter.
Was diese Unternehmen berichten müssen
Gemäss Art. 964b OR:
- Umweltbelange (inkl. CO2-Ziele)
- Sozialbelange
- Arbeitnehmerbelange
- Achtung der Menschenrechte
- Bekämpfung der Korruption
Die Klimaberichterstattungsverordnung verlangt zusätzlich die Offenlegung von Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen nach dem GHG Protocol, soweit wesentlich.
Sanktionen bei Verstössen
Art. 325ter StGB: Wer die Berichterstattungspflicht vorsätzlich verletzt, riskiert eine Busse bis CHF 100'000. Bei Fahrlässigkeit bis CHF 50'000. Die Haftung trifft persönlich die Verwaltungsratsmitglieder.
Diese Strafen gelten nur für Unternehmen innerhalb des Geltungsbereichs von Art. 964a OR — nicht für KMU, die freiwillig berichten.
Geplante Revision: Tiefere Schwellenwerte
Der Bundesrat hat am 26. Juni 2024 eine Vernehmlassung eröffnet, um den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen zu erweitern:
- 250+ Mitarbeitende (statt 500)
- CHF 25 Mio. Bilanzsumme
- CHF 50 Mio. Umsatz
- Zwei von drei Kriterien müssen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt sein
Das würde rund 3'500 Unternehmen direkt betreffen. Am 21. März 2025 beauftragte der Bundesrat das EJPD mit der Ausarbeitung von Umsetzungsoptionen. Ein Entscheid wird im Frühling 2026 erwartet.
Wichtig: Auch bei der geplanten Revision fallen die meisten KMU (unter 250 Mitarbeitende) nicht unter die Berichtspflicht.
Warum KMU trotzdem betroffen sind
Lieferkettendruck
Grossunternehmen, die über Scope 3 berichten müssen, brauchen Daten aus ihrer Lieferkette. Das bedeutet konkret: Wenn Ihr grösster Kunde ein börsenkotiertes Unternehmen ist, wird er Sie früher oder später nach Ihrem CO2-Fussabdruck fragen.
EU-Wertschöpfungsketten-Deckel
Die EU arbeitet an einem delegierten Rechtsakt (erwartet Juni 2026), der festlegt, dass CSRD-pflichtige Unternehmen von ihren KMU-Zulieferern maximal die Informationen des VSME-Standards verlangen dürfen. Der VSME wird damit zur Obergrenze — und zum Standardformat für Lieferkettenanfragen.
Für Schweizer KMU, die an EU-Unternehmen liefern, wird dies ab 2026/2027 direkt spürbar.
Greenwashing-Verbot
Seit dem 1. Januar 2025 ist es nach Art. 3 Abs. 1 lit. x UWG unlauterer Wettbewerb, unbelegte Umweltbehauptungen zu machen. Das gilt für alle Unternehmen, auch KMU. Wer auf der Website «klimaneutral» schreibt, muss das belegen können.
Ein VSME-Bericht kann als Nachweis dienen, dass ein Unternehmen seine Umweltauswirkungen systematisch erfasst.
Was KMU freiwillig tun können
Der VSME Basic Module
Der EFRAG VSME-Standard bietet ein kompaktes Berichtsformat mit rund 46 Datenpunkten. Er deckt ab:
- Energie & Treibhausgase (Scope 1 + 2)
- Wasser & Abfall
- Belegschaftsdaten
- Arbeitsschutz
- Vergütung & Weiterbildung
- Governance
Scope 3 ist im Basismodul nicht enthalten — das hält den Aufwand für KMU überschaubar.
Zeitaufwand
Mit einem geführten Tool wie QuickVSME dauert die Erstellung einer VSME-Deklaration 30–60 Minuten, sofern die Grunddaten (Energierechnungen, Personalzahlen, Abfallentsorgung) vorliegen.
Kosten
QuickVSME kostet CHF 49 pro Deklaration — kein Abo, keine versteckten Kosten. Die Deklaration wird als PDF in vier Sprachen (DE, EN, FR, IT) erstellt.
Zusammenfassung
| Frage | Antwort | |-------|--------| | Muss mein KMU einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen? | Wahrscheinlich nein (unter 250 Mitarbeitende) | | Wird mein KMU danach gefragt werden? | Möglicherweise — wenn Sie an Grossunternehmen oder EU-Firmen liefern | | Gibt es Strafen, wenn ich nicht berichte? | Nein — es gibt keine Pflicht für KMU | | Lohnt es sich trotzdem? | Ja — als Vorbereitung auf Kundenanfragen, für Bankgespräche, und um Greenwashing-Risiken zu vermeiden | | Was ist der einfachste Weg? | VSME Basic Module via QuickVSME (CHF 49, 30–60 Min.) |
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zur Berichterstattungspflicht Ihres Unternehmens konsultieren Sie bitte Ihre Revisionsstelle oder einen spezialisierten Berater.
Quellen: Art. 964a OR, Bundesamt für Justiz, PwC Schweiz, EFRAG VSME, EC Recommendation C(2025) 4984, MLL
QuickVSME Team • Sustainability Experts