Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Schweiz: Was KMU 2026 wissen müssen
Die Schweizer Berichtspflichten entwickeln sich weiter. Wir erklären, wer direkt betroffen ist, wie der Kaskadeneffekt KMU trifft und wie VSME als pragmatische Lösung hilft.
Die regulatorische Landschaft für Nachhaltigkeitsberichterstattung verändert sich in der Schweiz und in Europa rasant. Auch wenn viele KMU nicht direkt berichtspflichtig sind, spüren sie den Druck zunehmend über Lieferketten und Geschäftsbeziehungen.
Dieser Artikel dient nur zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar.
Schweizer Gesetzeslage: OR Art. 964a–c
Die Bestimmungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung gemäss OR Art. 964a–c traten am 1. Januar 2022 in Kraft (nicht erst 2024). Die erste Berichterstattungspflicht bestand für das Geschäftsjahr 2023. Die Verordnung über die Berichterstattung über Klimabelange trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Wer ist direkt betroffen?
Art. 964a gilt für Unternehmen von öffentlichem Interesse gemäss Art. 2 des Revisionsaufsichtsgesetzes (RAG) – konkret:
- Börsenkotierte Unternehmen (an einer Schweizer Börse kotiert)
- FINMA-beaufsichtigte Institute (Banken, Versicherungen)
Diese Unternehmen müssen zusätzlich die folgenden Grössenschwellen erfüllen (in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren):
- 500+ Mitarbeitende (Jahresdurchschnitt)
- CHF 20 Mio. Bilanzsumme oder CHF 40 Mio. Umsatz
Wichtig: Es sind NICHT automatisch alle Unternehmen mit 500+ Mitarbeitenden betroffen. Der Status als Unternehmen von öffentlichem Interesse ist eine Voraussetzung. Aktuell sind nur ca. 200 Unternehmen in der Schweiz direkt von der Berichtspflicht betroffen.
Die betroffenen Unternehmen müssen jährlich über Umwelt-, Sozial-, Arbeitnehmer- und Menschenrechtsbelange sowie Korruptionsbekämpfung berichten.
Der Kaskadeneffekt auf KMU
Warum betrifft das auch KMU, die diese Schwellenwerte nicht erreichen?
- Lieferkettenanforderungen: Berichtspflichtige Grossunternehmen müssen über ihre gesamte Wertschöpfungskette berichten. Das bedeutet: Sie fragen ihre KMU-Zulieferer nach ESG-Daten.
- Banken und Kreditgeber: Finanzinstitute integrieren ESG-Kriterien zunehmend in ihre Kreditvergabe und verlangen Nachhaltigkeitsinformationen.
- Öffentliche Beschaffung: Bund und Kantone berücksichtigen Nachhaltigkeitskriterien bei Ausschreibungen.
- EU-CSRD-Spillover: EU-Kunden, die der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, geben Datenanforderungen an Schweizer Zulieferer weiter. Unter der Omnibus-I-Vereinfachung (in Kraft seit 19. März 2026) sind Datenanfragen an Wertschöpfungskettenpartner mit weniger als 1'000 Mitarbeitenden auf den freiwilligen VSME-Standard beschränkt.
EU-CSRD: Aktualisierter Zeitplan nach Omnibus I
Die EU hat mit der Omnibus-I-Verordnung (in Kraft seit 19. März 2026) wesentliche Änderungen am CSRD-Zeitplan vorgenommen:
| Welle | Betroffene Unternehmen | Berichterstattung | |---|---|---| | Welle 1 | Grosse PIEs (>500 Mitarbeitende) | GJ 2024, Bericht 2025 – bereits in Gang | | Welle 2 | Andere Grossunternehmen | Verschoben auf GJ 2027 (war GJ 2025) | | Welle 3 | Börsennotierte KMU | Verschoben auf GJ 2028 (war GJ 2026) |
Zusätzlich wurde die Schwelle angehoben: Neu gelten 1'000+ Mitarbeitende UND EUR 450 Mio.+ Nettoumsatz als Grössenkriterium für die CSRD-Pflicht.
VSME als pragmatische Lösung
Der EFRAG VSME Standard (formell verabschiedet als EC Recommendation 2025/1710 am 30. Juli 2025) bietet KMU ein verhältnismässiges Rahmenwerk:
- Basismodul: ~50 Datenpunkte statt 1000+ bei den vollen ESRS
- Proportional: Entwickelt für die Ressourcen und Kapazitäten von KMU
- Anerkannt: Von der EFRAG als offizielles KMU-Pendant zu den ESRS entwickelt und als EU-Empfehlung verabschiedet
- Praktikabel: Mit QuickVSME in unter einer Stunde umsetzbar
Zeitplan und Ausblick
| Zeitraum | Entwicklung | |---|---| | 1. Jan. 2022 | OR Art. 964a–c in Kraft | | GJ 2023 | Erste Schweizer Berichtspflicht | | 1. Jan. 2024 | Verordnung über Klimabelange-Berichterstattung in Kraft | | 2025 | CSRD Welle 1: grosse PIEs berichten erstmals | | 30. Juli 2025 | VSME als EC Recommendation 2025/1710 verabschiedet | | 19. März 2026 | EU Omnibus I in Kraft – Wellen 2 & 3 verschoben | | GJ 2027 | CSRD Welle 2 (verschoben von GJ 2025) | | GJ 2028 | CSRD Welle 3 (verschoben von GJ 2026) |
Unsere Empfehlung
Warten Sie nicht, bis die Anforderungen Sie erreichen. KMU, die proaktiv berichten, profitieren von:
- Wettbewerbsvorteilen bei Ausschreibungen und Lieferantenauswahl
- Besseren Kreditkonditionen bei ESG-bewussten Banken
- Vorbereitung auf kommende regulatorische Verschärfungen
Erstellen Sie Ihre VSME-Deklaration jetzt und positionieren Sie Ihr KMU als verantwortungsvollen Geschäftspartner.
Quellen
QuickVSME Team • Sustainability Experts