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EinblickeVeröffentlicht am 1. April 20267 Min. Lesezeit

CSRD-Lieferketteneffekte: Was das für Schweizer KMU bedeutet

Die EU-CSRD betrifft Schweizer KMU indirekt, aber spürbar. Erfahren Sie, welche Daten Ihre EU-Partner verlangen und wie eine VSME-Deklaration diese Anforderungen abdeckt.

Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mag auf den ersten Blick nur EU-Unternehmen betreffen. Doch für Schweizer KMU, die in europäische Lieferketten eingebunden sind, hat sie handfeste Konsequenzen.

CSRD-Grundlagen und aktualisierter Zeitplan

Die EU-CSRD-Richtlinie verpflichtet grosse und börsennotierte EU-Unternehmen, umfassend über Nachhaltigkeit zu berichten – nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit der Omnibus-I-Verordnung (in Kraft seit 19. März 2026) wurden wesentliche Änderungen vorgenommen:

  • Welle 1 (GJ 2024, Bericht 2025): Grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse (>500 Mitarbeitende) – bereits in Gang
  • Welle 2 (verschoben auf GJ 2027): Andere Grossunternehmen – war ursprünglich GJ 2025
  • Welle 3 (verschoben auf GJ 2028): Börsennotierte KMU – war ursprünglich GJ 2026

Die Schwelle wurde durch Omnibus I angehoben: Neu gelten 1'000+ Mitarbeitende UND EUR 450 Mio.+ Nettoumsatz als Grössenkriterium.

Wichtig für KMU: Unter Omnibus I sind Datenanfragen an Wertschöpfungskettenpartner mit weniger als 1'000 Mitarbeitenden auf den freiwilligen EFRAG VSME Standard beschränkt. Eine VSME-Deklaration deckt somit genau das ab, was EU-Partner von Ihnen verlangen dürfen.

Wie betrifft das Schweizer KMU?

Die ESRS verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen, über ihre gesamte Wertschöpfungskette zu berichten – und dazu gehören Zulieferer aus der Schweiz.

Konkret bedeutet das:

1. Datenanfragen von EU-Kunden

Schweizer KMU erhalten zunehmend ESG-Fragebögen und Datenanfragen von ihren EU-Geschäftspartnern. Typische Fragen betreffen:

  • THG-Emissionen (Scope 1 & 2)
  • Energieverbrauch und Energiemix
  • Mitarbeiterstruktur und Arbeitsbedingungen
  • Governance-Praktiken und Antikorruptionsmassnahmen

2. Lieferantenaudits

Grosse EU-Unternehmen führen vermehrt Nachhaltigkeits-Audits bei ihren Zulieferern durch. Ohne dokumentierte Nachhaltigkeitsdaten riskieren KMU, als Lieferant ausgemustert zu werden.

3. Vertragliche Anforderungen

Neue Lieferverträge enthalten zunehmend ESG-Klauseln, die eine regelmässige Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreiben.

Wie VSME-Deklarationen helfen

Der VSME-Standard (formell verabschiedet als EC Recommendation 2025/1710 am 30. Juli 2025) wurde von EFRAG genau für diesen Zweck entwickelt: als verhältnismässige Antwort auf die Datenanforderungen, die über Lieferketten an KMU weitergereicht werden.

Eine VSME-Deklaration deckt die häufigsten Datenanfragen ab:

| EU-Anforderung | VSME-Abdeckung | |---|---| | THG-Emissionen Scope 1 & 2 | B5 – Energie und Emissionen | | Energieverbrauch | B4 – Energiebilanz | | Mitarbeiterdaten | B8 – Belegschaft | | Gesundheit & Sicherheit | B9 – Arbeitssicherheit | | Governance | B11 – Unternehmensführung |

Praxistipp

Anstatt jeden ESG-Fragebogen einzeln zu beantworten, erstellen Sie eine VSME-Deklaration und senden diese an alle anfragenden Partner. Das spart Zeit und zeigt Professionalität.

Erstellen Sie Ihre VSME-Deklaration und seien Sie vorbereitet, wenn der nächste ESG-Fragebogen kommt.

Quellen

QuickVSME TeamSustainability Experts

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