CSRD-Lieferketteneffekte: Was das für Schweizer KMU bedeutet
Die EU-CSRD betrifft Schweizer KMU indirekt, aber spürbar. Erfahren Sie, welche Daten Ihre EU-Partner verlangen und wie eine VSME-Deklaration diese Anforderungen abdeckt.
Die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) mag auf den ersten Blick nur EU-Unternehmen betreffen. Doch für Schweizer KMU, die in europäische Lieferketten eingebunden sind, hat sie handfeste Konsequenzen.
CSRD-Grundlagen und aktualisierter Zeitplan
Die EU-CSRD-Richtlinie verpflichtet grosse und börsennotierte EU-Unternehmen, umfassend über Nachhaltigkeit zu berichten – nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Mit der Omnibus-I-Verordnung (in Kraft seit 19. März 2026) wurden wesentliche Änderungen vorgenommen:
- Welle 1 (GJ 2024, Bericht 2025): Grosse Unternehmen von öffentlichem Interesse (>500 Mitarbeitende) – bereits in Gang
- Welle 2 (verschoben auf GJ 2027): Andere Grossunternehmen – war ursprünglich GJ 2025
- Welle 3 (verschoben auf GJ 2028): Börsennotierte KMU – war ursprünglich GJ 2026
Die Schwelle wurde durch Omnibus I angehoben: Neu gelten 1'000+ Mitarbeitende UND EUR 450 Mio.+ Nettoumsatz als Grössenkriterium.
Wichtig für KMU: Unter Omnibus I sind Datenanfragen an Wertschöpfungskettenpartner mit weniger als 1'000 Mitarbeitenden auf den freiwilligen EFRAG VSME Standard beschränkt. Eine VSME-Deklaration deckt somit genau das ab, was EU-Partner von Ihnen verlangen dürfen.
Wie betrifft das Schweizer KMU?
Die ESRS verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen, über ihre gesamte Wertschöpfungskette zu berichten – und dazu gehören Zulieferer aus der Schweiz.
Konkret bedeutet das:
1. Datenanfragen von EU-Kunden
Schweizer KMU erhalten zunehmend ESG-Fragebögen und Datenanfragen von ihren EU-Geschäftspartnern. Typische Fragen betreffen:
- THG-Emissionen (Scope 1 & 2)
- Energieverbrauch und Energiemix
- Mitarbeiterstruktur und Arbeitsbedingungen
- Governance-Praktiken und Antikorruptionsmassnahmen
2. Lieferantenaudits
Grosse EU-Unternehmen führen vermehrt Nachhaltigkeits-Audits bei ihren Zulieferern durch. Ohne dokumentierte Nachhaltigkeitsdaten riskieren KMU, als Lieferant ausgemustert zu werden.
3. Vertragliche Anforderungen
Neue Lieferverträge enthalten zunehmend ESG-Klauseln, die eine regelmässige Nachhaltigkeitsberichterstattung vorschreiben.
Wie VSME-Deklarationen helfen
Der VSME-Standard (formell verabschiedet als EC Recommendation 2025/1710 am 30. Juli 2025) wurde von EFRAG genau für diesen Zweck entwickelt: als verhältnismässige Antwort auf die Datenanforderungen, die über Lieferketten an KMU weitergereicht werden.
Eine VSME-Deklaration deckt die häufigsten Datenanfragen ab:
| EU-Anforderung | VSME-Abdeckung | |---|---| | THG-Emissionen Scope 1 & 2 | B5 – Energie und Emissionen | | Energieverbrauch | B4 – Energiebilanz | | Mitarbeiterdaten | B8 – Belegschaft | | Gesundheit & Sicherheit | B9 – Arbeitssicherheit | | Governance | B11 – Unternehmensführung |
Praxistipp
Anstatt jeden ESG-Fragebogen einzeln zu beantworten, erstellen Sie eine VSME-Deklaration und senden diese an alle anfragenden Partner. Das spart Zeit und zeigt Professionalität.
Erstellen Sie Ihre VSME-Deklaration und seien Sie vorbereitet, wenn der nächste ESG-Fragebogen kommt.
Quellen
QuickVSME Team • Sustainability Experts